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Der TherapeutShowkonzepte Bastian W. (37) aus Nöltingen fragte mich eines sonnigen Nachmittages:
»Sehr geehrter Herr Therapeut,
ich würde gerne wissen, ob es zulässig ist, Medienspektakel wie Deutschland sucht den Superstar oder die Sat.1-Show mit dem gleichen Konzept, deren Name mir leider gerade entfallen ist, anzusehen.
Hochachtungsvollst,
Ihr Bastian W.«
Lieber Bastienne,
leider haben Sie offen gelassen, ob Sie die Antwort vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet haben wollen, oder an einer Einschätzung durch meine Person interessiert sind.
Vom rechtlichen Blickwinkel gesehen ist es zulässig, da der Gesetzgeber (leider) keinerlei Unterschiede in der inhaltlichen Qualität von einem dieser Privatsender – wie beispielsweise, Sie sagten es, RTL – und dem Bayerischen Rundfunk macht. Dass ich da entscheidenden Verbesserungsbedarf am Grundgesetz sehe, brauche ich nicht zu erwähnen. Damit wäre die rechtliche Betrachtung abgehakt.
Nun zu meiner persönlichen Stellungnahme:
Wie Sie sicher bereits an den vorherigen Zeilen abgelesen haben, stoßen derartige Shows bei mir auf Unverständnis, auf Ablehnung und (zumeist stillen) Protest. Wenn Sie, lieber Bastian, einen guten und ebenso gemeinten Rat von einem der (wenn nicht sogar dem) führenden Psychotherapeuten haben wollen: Ich habe für Menschen, die sich auf ein solches Programm einlassen, nichts übrig. Schon allein die Menschlichkeit als solche und der gesunde Menschenverstand schließen das Verständnis für solche Programme kategorisch aus.
Ich hoffe, Ihre Frage Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend beantwortet zu haben und freue mich auf Ihren nächsten Besuch in meiner Praxis.

Ihr Therapeut
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