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Regierung beginnt Bürokratie-Abbau
Übersicht: Rabe ( Texte) // Drei Seiten Politsatire // Veröffentlicht am 3. 4. 2006 // Abstract: Mehr Bürokratie, weniger FDP – die Regierung setzt ein Wahlversprechen um
Die Gründung eines Bundesamtes für Bürokratieabbau (BBA) gab Regierungssprecher Ulrich Wilhelm gestern in Berlin bekannt. Den Worten aus dem letzten Wahlkampf werde man nun Taten folgen lassen, erklärte Wilhelm. Der designierte Behördenleiter Florian Gerster teilte mit, dass künftig Bürokratie-Experten aus der ganzen Republik für die Behörde arbeiten werden.
 | In Deutschland hingegen kann bald (fast) ohne Vorschriften gestorben werden | Als ersten Schritt stellte Gerster die Umbenennung des Bundesamtes für Bürokratieabbau (BBA) in Bundesagentur für Bürokratieabbau (BBA) in Aussicht. Mittelfristig sei eine privatisierte »Bureaucracy Diminishing Agency« (BDA) geplant, die dann schon im Namen eine internationale Ausrichtung der Agentur wiedergebe. Ein weiterer Vorteil sei, so Gerster, dass man im Rahmen der Privatisierung auch von den Fesseln des öffentlichen Dienstrechtes oder gar des Beamtenrechtes befreit sei. Die im öffentlichen Dienst nach oben begrenzten Vergütungen in Führungspositionen machten es schwierig, geeignetes, bürokratieerfahrenes Führungspersonal zu finden.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm erläuterte weiter, dass die nationale Aufgabe des Bürokratieabbaus nicht auf den Bund begrenzt bleiben dürfe. Er stellte einen 460-seitigen Staatsvertrag zum Bürokratieabbau vor, der die Tätigkeiten der Bundesländer in diesem Bereich regeln soll. Auch auf Landesebene seien Landesämter für Bürokratieabbau einzurichten. Hier werde das Personal in einem Rotationssystem mit den staatlichen Lotto- und Totogesellschaften geteilt. Wilhelm erklärte, man hoffe auf diese Weise durch die Aussicht auf die in den Lottogesellschaften erzielten Vergütungen facherfahrenes Personal finden – auch ohne eine Privatisierung auf Landesebene.
 | Abo auf Bürokratie-Abbau: Guido Westerwelle und die FDP | Die Familie, so der Regierungssprecher weiter, bilde auch beim Bürokratieabbau die Keimzelle des Staates. Aus diesem Grunde sei in jeder Familie ein Bürokratieabbau-Beauftragter zu ernennen. Wahlberechtigt soll dabei jede Person sein, die eigenständig bürokratischen Aufwand verursachen könne. Wählbar sei jeder Wahlberechtigte, der zum Zeitpunkt der Wahl das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ulrich Wilhelm: »Um den gestiegenen Anforderungen weiterhin entsprechen zu können, musste das parlamentarische Verfahren um einige Regelungen für das Wahlverfahren in der Familie erweitert werden: So ist vor der eigentlichen Wahl zunächst in einer Familienversammlung ein Wahlvorstand zu bestimmen. Sollte sich die Familie in der Familienversammlung nicht auf einen Wahlvorstand einigen können, kann ein Antrag beim Familiengericht eingereicht werden, das dann einen Wahlvorstand bestellt.«
 | Rund 82 Prozent des Bruttosozialprodukts fließen allein in seine Verwaltung | Das Familiengericht werde dabei darauf achten, dass bei der Bestellung der Wahlvorstände im Bezirk des Gerichtes das Verhältnis der Geschlechter zu dem Verhältnis der Einwohner des Gerichtsbezirkes eingehalten wird. Auf diese Weise sei eine Verknüpfung des Prinzips der »Open Bureaucracy« mit Elementen einer »Open Democracy« gegeben. Im Wahlverlauf werde der Wahlvorstand eine geeignete Stelle in der Wohnung bestimmen, an der die Wahlausschreibung zwei Wochen vor der geplanten Wahl ausgehangen wird. »Des Lesens unkundigen Familienmitgliedern ist mindestens zweimal hintereinander der Text der Wahlausschreibung vorzulesen; in nicht deutschsprachigen Familien ist neben dem deutschen Ausschreibungstext auch noch eine Übersetzung in der betreffenden Sprache auszuhängen, die über die BBA bezogen werden kann«, zitierte Florian Gerster zentrale Passagen der Wahlbestimmungen.
 | Kleiner Mann, großer Schatten: Behördenleiter F. Gerster | »Das hört sich jetzt alles kompliziert an – in Wahrheit ist es aber noch viel komplizierter«, bekannte Gerster. Aber Bürokratieabbau sei eben keine Sache, die zum Nulltarif zu bekommen ist, betonte er.
Hilfe erhalte der Wahlvorstand und der gemäß den Bestimmungen gewählte Bürokratieabbaubeauftragte durch Schulungsmaßnahmen, die von der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Konrad-Adenauer- und der SPD-Partei-Stiftung angeboten werden. Für die Finanzierung dieser Schulungen werde, getreu dem von der Bundesregierung verfolgten Verursacherprinzip, auf jedes Formular, das in deutschen Behörden verwandt wird, ein Bürokratieabbau-Cent erhoben und zentral von der BBA eingezogen. Die hierfür erforderlichen Erfassungsformulare seien gerade bei der Bundesdruckerei in Druck gegangen, verkündete Gerster. Auch die BBA selbst schließe sich nicht vom Bürokratieabbau-Cent aus. Der bürokratieabbausonderabgabenpflichtige Bürger sei daher berechtigt, von seiner quartalsweise abzuführenden Bürokratieabbau-Sonderabgabe den auf das Erfassungsformular entfallenden Bürokratieabbau-Cent von der Bürokratieabbau-Sonderabgaben-Schuld abzuziehen.
 | Eine starke Hand sollte mal wieder Ordnung in dieser Bürokratie schaffen, was? | Erste Aufgabe des oder der neu gewählten Familienbürokratie- abbaubeauftragten (FBAB) sei es, eine Bestandsaufnahme der vor Ort angewandten Bürokratie vorzunehmen. Hierfür werde eine Kommission ein Familien-Bürokratie- Ist-Formular (FBI-Formular) entwerfen. Auf der Pressekonferenz hielt Florian Gerster ein 14-seitiges Formular in die Kameras. Gleichzeitig betonte er aber, dass es sich dabei um einen vorläufigen Entwurf handelte, in den die spezifischen Erfordernisse des Bürokratieabbaus in der Famile noch nicht eingearbeitet seien. Im Zuge der Modernisierung des Verfahrens werde in den nächsten Jahren ein elektronisches Familien-Bürokratie-Ist-Formular (ELFBI-Forumular) eingeführt. Die Ausschreibungen dazu seien gerade im Gange. Voraussichtlich schon 2010 werde man eine EDV-Ausstattung anschaffen – »zu Leistungen und Preisen von 2005«, schwärmte der zukünftige Behördenleiter.
(Sie lasen: Drei Seiten Politsatire von Rabe.)
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