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Allgemeine Mitteilung zu Fehlern bei ... UND?Oft werden wir auf vermeintliche Fehler bei ... UND? angesprochen. Das liegt wahrscheinlich daran, dass viele sich nicht über die Konsequenzen ihrer bevorstehenden Leichtsinnigkeit bewusst sind. Daher folgender Hinweis: Kennen Sie, liebe Leserin, lieber Leser, jemanden, der sich schon mal kritisch über ... UND? geäußert hat? Wahrscheinlich nicht. Und wenn doch, dann überlegen Sie sich mal, wann oder wo Sie diese Person zuletzt gesehen haben. Sie wissen es nicht? Genau.
Regel Nr. 1: ... UND? hat immer Recht. Immer. Sollte diese Tatsache nicht eindeutig feststehen, erst recht. Immer!
Regel Nr. 2: Fehler sind grundsätzlich beabsichtigt. Falls ein »Fehler« mal nicht beabsichtigt sein sollte, erkennen Sie ihn daran, dass er irgendwann korrigiert sein wird. Für gewöhnlich genau dann, wenn Sie sich nicht mehr erinnern, wo er ist (beziehungsweise war).
Regel Nr. 3: Es gibt keine Rechtschreibfehler. Alle vermeintlichen Fehler und Abweichungen von der (Neuen) Deutschen Rechtschreibung fallen unter die Regeln der UND-Rechtschreibung.
Regel Nr. 4: Literatur oder Wortlisten wie Duden oder Bertelsmann-Lexikon werden von der UND-Redaktion als verachtungswürdiger Schund angesehen und stellen grundsätzlich keinen Beweis für angebliche Fehler des UND-Magazins dar.
Regel Nr. 5: Maßgebend in allen Zweifelsfällen ist Regel Nr. 1. Sollte eine der Regeln gegen geltendes Recht verstoßen oder aus irgendeinem Grund ihre Gültigkeit verlieren, gilt uneingeschränkt Regel Nr. 1, unabhängig davon, welche Regel außer Kraft gesetzt wurde.
Zusatz: Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt. Texteinsendungen werden nach Belieben gnadenlos an diese Regeln angepasst.
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